
Leistungen in der Schwangerschaft &
nach der Geburt
Hebammenhilfe - was steht Ihnen zu?
Die Hebammenbetreuung ist eine antragsfreie Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Privat versicherte Frauen sollten vorab mit Ihrer Krankenkasse/ Beihilfe abklären ob und in welchem Umfang Hebammenleistungen in ihrem individuellen Vertragsverhältnis enthalten sind.
Gerne begleite ich Sie je nach Betreuungsumfang und Wohnort zu Hause, in meinen Räumlichkeiten in Saarbrücken, telefonisch oder per Videosprechstunde.
Ich arbeite auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien.
Geburtshilfe gehört nicht zu meinem freiberuflichen Leistungsangebot!
Hebammenleistungen im Überblick
Schwangerschaft
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Vorgespräch, ein weiteres bei einer beabsichtigten HausgeburtBeratungen, auch telefonisch, bis zu 12X
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Vorsorge
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Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
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Überwachung durch CTG
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Geburtsvorbereitung in der Gruppe, auf ärztlicher Anordnung auch einzeln
Wichtig: Alle Vorsorgeuntersuchungen (außer der Ultraschalluntersuchung) können von einer Hebamme vorgenommen werden! Auch eine Aufteilung der Untersuchungen zwischen der Hebamme und dem Gynäkologen ist möglich. Zu der Vorsorge, die Hebammen anbieten, zählen Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne, allgemeine Beratung der Schwangeren, Dokumentation im Mutterpass.
Wochenbett
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Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind in der Klinik, im Geburtshaus, durch Hausbesuch oder telefonisch
Die Wochenbettbetreuung umfasst: Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes, Anleitung und Beratung beim Stillen, Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung des Wochenbettverlaufs.
Häufigkeit: In den ersten 10 Tagen nach der Geburt bis zu 2 Betreuungen täglich (weitere Betreuungen mit ärztlichem Attest), danach weitere 16 Haubesuche oder telefonische Beratungen bis 8 Wochen nach der Geburt (bei ärztlicher Anordnung können es auch mehr sein). Bei besonderen Gründen können auch ab diesem Zeitraum bis zu 2 Betreuungen täglich erfolgen (z. Bsp. bei schweren Stillstörungen oder verzögerter Rückbildung).
Wichtig: Diese Leistungen stehen euch auch nach einer Fehlgeburt zu, oder im Falle einer Adoption.
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Vorsorgeuntersuchung (U1) des Babys, auch Blutabnahme
Rückbildung und Stillzeit
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10 Stunden Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, die bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen werden muss
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8 Beratungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen
Dazu zählen Beratungen rund um das Thema Stillen, Ernährung und Beikost). Die Beratungen erfolgen frühestens 8 Wochen nach der Geburt und bis zum Ende der Abstillphase – bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt – und können telefonisch oder im Rahmen eines Hausbesuchs vorgenommen werden.